Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2025
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge des Verwenders – nachstehend „Anbieter" genannt – und ihren Kunden.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an Kaufleute im Sinne des HGB. Der Kunde steht dafür ein, dass dies bei ihm zutrifft und er die Leistungen des Anbieters ausschließlich zum Aufbau oder dem Ausbau einer gewerblichen oder nebengewerblichen Tätigkeit bucht.
(4) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters in der Fassung zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1) Der verbindliche Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot des Anbieters, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich.
(2) Der Anbieter erbringt individuelle Beratungs- und Entwicklungsleistungen, insbesondere im Bereich der Digitalisierung und Automatisierung von Unternehmen mittels Implementierung webbasierter Software, die Cloud-Computing nutzt (SaaS) einschließlich Beratung, Schulungen und Kursen. Die Dienste werden entweder dauerhaft über einen vereinbarten Leistungszeitraum oder in einzelnen Terminen erbracht.
(3) Der Anbieter kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.
(4) Der Anbieter verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen Dienstleistungen nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen.
(5) Sind zwischen Anbieter und Kunden feste Termine zur Besprechung vereinbart, sind diese verbindlich. Der Kunde kann Termine bis zu 48 Stunden vorher einmalig kostenfrei verschieben. Bei kurzfristigeren Absagen oder wiederholten Verschiebungen behält sich der Anbieter vor, ein angemessenes Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des anteiligen Sitzungswertes zu berechnen, es sei denn, die Absage erfolgt aufgrund nachgewiesener höherer Gewalt oder Krankheit.
(6) Vertragsgegenstand sind nicht die Leistungen der SaaS, die vom Anbieter empfohlen bzw. beim Kunden implementiert wird. Soweit nicht explizit anders vereinbart, bestellt der Kunde die empfohlenen bzw. zu implementierenden externen Softwarelösungen selbst und schließt mit deren Anbietern auf eigene Kosten Verträge ab, die von dem vorliegenden Vertrag unabhängig sind. Die Anbieter dieser Drittangebote sind keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt der Anbieter nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf.
(7) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die technische Umsetzung von Projekten ganz oder teilweise unter Nutzung von No-Code- oder Low-Code-Plattformen, insbesondere der Plattform Lovable, oder vergleichbarer Drittanbieter-Tools. Der Anbieter schuldet hierbei ausschließlich die fachgerechte Konzeption, Einrichtung und Konfiguration innerhalb der technischen Möglichkeiten der jeweiligen Plattform.
(8) Der Anbieter übernimmt keine Garantie, dass die eingesetzten No-Code-/Low-Code-Plattformen dauerhaft verfügbar sind, bestimmte Funktionen bereitstellen, fehlerfrei arbeiten oder zukünftig unverändert fortbestehen. Technische Einschränkungen, Änderungen oder Einstellungen der Plattformen begründen keine Mängelansprüche gegen den Anbieter.
(9) Soweit für die Umsetzung des Projekts auf der Plattform Lovable oder vergleichbaren Tools sogenannte Coins, Credits oder nutzungsabhängige Einheiten erforderlich sind, werden diese vom Anbieter nach vorheriger Freigabe durch den Kunden (in Textform) im eigenen Namen beschafft und dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Verbrauch. Der Anbieter kann hierfür ein Kostendach vereinbaren.
(10) Die für Drittplattformen anfallenden Coins, Credits oder Nutzungseinheiten stellen keine Vergütung für die Leistungen des Anbieters, sondern durchlaufende Kosten dar. Der Kunde erkennt an, dass diese Kosten unabhängig vom Erfolg des Projekts oder der wirtschaftlichen Verwertbarkeit anfallen.
§ 3 Vertragsabschluss
(1) Allgemein angebotene Dienstleistungen des Anbieters stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie laden den Kunden nur ein, dem Anbieter ein verbindliches Angebot zu machen.
(2) Der Vertrag zwischen dem Anbieter und Kunden kommt zustande, wenn sich beide über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. Die Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form. Der Vertrag kann daher zum Beispiel in einer Videokonferenz, per Chat, Telefon, E-Mail, Fax oder schriftlich geschlossen werden, zum Beispiel durch Bestätigung eines per E-Mail oder Messenger übersandten Angebotes in Textform. Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter das Telefonat, die Video-Konferenz oder den Chat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet. Im Falle einer Video-Konferenz oder einem Telefonat kann der Vertrag im Gespräch abgeschlossen werden.
(3) Sofern der Anbieter ein Angebot unterbreitet, welches der Kunde bestätigt, ist diese Bestätigung für den Kunden bindend. Der Vertrag kommt in diesem Fall durch Annahme des Angebots durch den Anbieter zustande. Die Annahme kann durch Textform oder andere geeignete Bestätigung erfolgen.
§ 4 Vergütung
(1) Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung ist im jeweiligen Angebot des Anbieters angegeben und verbindlich. Mitgeteilte Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(2) Der Anbieter kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Erfüllung der Leistungen von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen.
(3) Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
(4) Zusätzlich zur vereinbarten Vergütung kann der Anbieter dem Kunden Kosten für den Einsatz von Drittsoftware, insbesondere Lovable-Coins oder vergleichbare nutzungsabhängige Einheiten, gesondert berechnen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Freigabemechanik gemäß § 2 (9).
§ 5 Zahlung, Rechnung
(1) Die geschuldete Vergütung ist sofort in voller Höhe nach Vertragsschluss fällig, es sei denn, zwischen den Parteien wurde individuell etwas anderes vereinbart. Bei Ratenzahlung ist die Zahlung im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig.
(2) Die Zahlung aller Rechnungsforderungen innerhalb der Geschäftsbeziehung erfolgt per Lastschrifteinzug. Der Kunde teilt dem Anbieter bei Vertragsschluss eine SEPA-fähige Bankverbindung mit. Mit der Abgabe seiner Vertragserklärung erteilt der Kunde dem Anbieter das diesbezügliche SEPA-Lastschriftmandat. Die Pre-Notification-Frist für den Lastschrifteinzug beträgt 3 Geschäftstage.
(3) Kann eine Lastschrift nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden und erfolgt eine Rücklastschrift, hat der Kunde diesen Betrag innerhalb von fünf Werktagen nach Rückbuchung an den Anbieter zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu erstatten. Dies umfasst die anfallenden Bankgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 EUR, es sei denn, den Kunden trifft kein Verschulden.
(4) Bei Zahlungsverzug oder unberechtigten Einwendungen gegen eine Zahlung ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter Schadensersatz zu leisten. Dies gilt nicht, soweit den Kunden kein Verschulden trifft.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das zudem auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruhen muss.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es bei Dienstleistungen entscheidend von seiner Mitwirkung abhängt. Der Kunde sorgt dafür, dass alle notwendigen Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden. Der Anbieter weist auf erforderliche Drittangebote (SaaS) hin. Sofern der Kunde diese nach Vertragsschluss ablehnt, übernimmt der Anbieter keine Haftung, soweit die Drittleistung objektiv für die Zielerreichung erforderlich war.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, notwendige Entscheidungen unverzüglich zu treffen und mitzuteilen.
(3) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, verschiebt sich ein eventuell vereinbarter Terminplan (Meilensteine) entsprechend. Soweit der Kunde seine Pflichten trotz Mahnung nicht erfüllt, ist der Anbieter berechtigt, das Projekt zu pausieren und bereits entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen und ggf. Verzugsschaden geltend zu machen. Ansprüche des Anbieters aufgrund Annahmeverzug bleiben unberührt.
(4) Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert werden können, ist der Kunde selbst verantwortlich.
(5) Die Zugangsdaten für eine vom Anbieter bereitgestellte digitale Plattform (persönliche Login-Daten) sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zu schützen. Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben ist untersagt und wird straf- und zivilrechtlich verfolgt. Eine Systemprotokollierung der Zugriffe erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht
(1) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(2) Dem Anbieter steht bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Kunden dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses des Anbieters unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.
§ 8 Haftung, Verjährung
(1) Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, deren gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Anbieter für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Sätze 1 und 2 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet der Anbieter, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten).
(3) Der Anbieter haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende Haftung begründen, nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
(5) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem sich aus dem Gesetz ergebenden Verjährungsbeginn.
(6) Der Anbieter haftet nicht für Funktionsstörungen, Leistungsbeschränkungen, Ausfälle oder sonstige Beeinträchtigungen, die auf die eingesetzten No-Code-/Low-Code-Plattformen oder deren Infrastruktur zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere für Änderungen der Plattform, API-Beschränkungen, Preisanpassungen oder die Einstellung einzelner Funktionen durch den Drittanbieter.
§ 9 Laufzeit, Kündigung
(1) Eine vorzeitige Kündigung von Verträgen mit fester Laufzeit ist ausgeschlossen. Im Übrigen sind Stornierungen und andere Vertragsauflösungen nicht möglich.
(2) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Anbieter kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen und die Leistungen einstellen, wenn er im Fall der Ratenzahlung oder eines Laufzeitvertrages mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Anbieter in Verzug ist. Der Anbieter kann dann die gesamte Restforderung bzw. ausstehende Vergütung, die bis zum Laufzeitende fällig werden würde, als Schadensersatz geltend machen. Soweit ein Abzug für ersparte Aufwendungen vorzunehmen ist, beträgt dieser pauschal 10 %, es sei denn, eine Partei weist einen abweichenden Wert nach.
(3) Bei einer vereinbarten Laufzeit endet das Vertragsverhältnis mit deren Ablauf, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Kündigung ist vor Ablauf der Vertragslaufzeit nicht möglich.
(4) Freie Kündigungsrechte sind während der Laufzeit des Vertrags ausgeschlossen.
(5) Sofern eine automatische Verlängerung vereinbart ist, verlängert sich diese um die vereinbarte Laufzeit, wenn nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Laufzeitende in Textform (z.B. E-Mail) gekündigt wird.
(6) Der Vertrag kann sowohl als Einmalprojekt als auch als Vertrag mit fester Laufzeit ausgestaltet sein. Maßgeblich ist ausschließlich die im jeweiligen Angebot oder Vertrag individuell vereinbarte Vertragsform. Aus dem Bestehen einzelner Regelungen zu Laufzeit oder Kündigung ergibt sich kein Anspruch auf eine bestimmte Vertragsart.
§ 10 Projektübergabe bei Beendigung der Zusammenarbeit
(1) Sofern die Zusammenarbeit beendet wird und der Kunde die vereinbarte Vergütung vollständig gezahlt hat, stellt der Anbieter das im Rahmen des Vertrages erstellte No-Code-/Low-Code-Projekt (z. B. auf der Plattform Lovable) nach Möglichkeit in einem standardisierten, exportierbaren Format, z. B. über GitHub, zur Verfügung, sodass der Kunde das Projekt auf eine andere Plattform migrieren kann. Der Anbieter übernimmt keine Haftung dafür, dass eine vollständige Migration, fehlerfreie Übernahme oder die identische Funktionalität auf einer anderen Plattform gewährleistet ist. Technische Einschränkungen, Plattformänderungen oder Unterschiede zwischen Systemen liegen außerhalb der Verantwortung des Anbieters.
§ 11 Urheberrecht
(1) Alle vom Anbieter erstellten Arbeitsergebnisse sind geistiges Eigentum des Anbieters. Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte des Anbieters an den Arbeitsergebnissen an, unabhängig davon, ob diese tatsächlich urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.
(2) Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an den Leistungen des Anbieters. Dieses Nutzungsrecht ist ausschließlich für die eigenen Zwecke des Kunden bestimmt, wie sie im Vertrag und im konkret vereinbarten Leistungsumfang beschrieben sind. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Erzeugnisse des Anbieters zu vervielfältigen, zu verändern oder in veränderter Form zu verwerten.
(3) Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.
§ 12 Unterlagen des Kunden
(1) Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Anbieter nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass dem Anbieter überlassenes Material (z.B. Fotos und Texte) frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter einschließlich der entstehenden Kosten frei.
(3) Nach Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat der Anbieter auf Verlangen des Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den Auftrag vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Anbieter und dem Kunden und für die Schriftstücke, die der Kunde bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Anbieter kann von Unterlagen, die an den Kunden zurückgehen, Kopien anfertigen und zurückbehalten.
(4) Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.
(5) Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.
(6) Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.
§ 13 Vertraulichkeit, Äußerungen
(1) Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet.
(2) Sofern der Kunde online oder offline an Besprechungen oder Videokonferenzen mit dem Anbieter oder anderen Kunden des Anbieters teilnimmt, hat der Kunde gegenüber Dritten vollständig Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, die Netiquette zu wahren, sich höflich zu verhalten und keine Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren, insbesondere in einer vom Anbieter veranstalteten Facebook-Gruppe. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung gegen diese Pflichten auszuschließen, ohne dass dies die übrigen vertraglichen Verpflichtungen des Kunden berührt.
(3) Dem Anbieter ist gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seiner Logos bzw. Marken als Referenz zu nennen und für seine eigenen Werbezwecke über die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende.
(4) Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber Banken, sofern dies zur Finanzierung erforderlich ist und der Kunde vorab informiert wurde.
(5) Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend und wohlwollend gegenüber der jeweils anderen Partei. Sie äußern sich, sofern sie nicht ohnehin der Geheimhaltung unterliegen, wertschätzend über die jeweils andere Partei, insbesondere öffentlich oder gegenüber Dritten. Der Anbieter behält sich vor, jede rechtswidrige, unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über ihn und seine Leistungen, gleich ob durch den Kunden oder Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen.
§ 14 Elektronische Kommunikation
(1) Die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann auch per E-Mail, Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen. Soweit der Kunde eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa eine Verschlüsselung von E-Mails, wird der Kunde den Anbieter entsprechend in Textform informieren.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
§ 15 Namens- und Rechtsformänderung
(1) Sollte sich der Name oder die Rechtsform des Anbieters während der Vertragslaufzeit ändern, bleibt der Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten unverändert bestehen. Eine solche Änderung hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit dieses Vertrags. Der Anbieter bleibt weiterhin zur vollständigen Erfüllung aller vertraglichen Leistungen verpflichtet.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragssprache ist deutsch.
(2) Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
(4) Sollte der Anbieter seinen Geschäftssitz während der Vertragslaufzeit in das Ausland verlegen, bleibt dieser Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten unverändert bestehen. Die vereinbarten Gerichtsstands- und Rechtswahlklauseln (Deutsches Recht) bleiben unberührt, auch wenn sich der Sitz des Anbieters ins Ausland verlagert. Der Anbieter bleibt weiterhin zur Erfüllung aller vertraglichen Leistungen verpflichtet, unabhängig von seiner Betriebsstätte.